dokumentiert: "Eilaktion Enteignungsgesetz nach Karlsruhe"
von Gabi Visintin
Um Großprojekte durchzusetzen, macht sich die Landesregierung in Baden Württemberg ihr eigenes Gesetz. Dieses "Enteignungsgesetz" muss mit Ihrer Hilfe vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden.
Der bereits über zehn Jahre währende Widerstand gegen die Fildermesse hat viele Gründe: Bürger und Bauern fürchten um ihren Lebensraum bzw. um ihre bäuerliche Existenzgrundlage (die Messe wird fast 100 Hektar bester landwirtschaftlicher Böden verschlingen), Naturschützer wehren sich gegen die großflächige Zerstörung eine der letzten Freiflächen auf den Fildern. Am wirtschaftlichen Nutzen der geplanten Großmesse in einer immer enger werdenden Messelandschaft gibt es nicht nur auf den Fildern große Zweifel. Auch die Finanzierung des Projektes stößt auf starke Kritik: das mindestens 803 Millionen teure Bauvorhaben wird fast ausschließlich aus Steuergeldern finanziert, während sich die Industrie nur sehr zögerlich und auch nur zu einem Bruchteil (ca. 1%) an den Kosten beteiligen will. Und das in Zeiten kommunaler Finanznot, in der landauf landab Städte und Gemeinden bereits daran gehen, ihr "Tafelsilber" zu verkaufen.
Bauern, Bürger und die Stadt Leinfelden-Echterdingen sowie die Umweltverbände BUND und NABU wehren sich von Anfang an gegen das Großprojekt. Der Landesregierung gelang es nicht, auf legalem Wege an die benötigten Grundstücke zu gelangen. In dieser Situation beauftragte sie 1998 das Anwaltsbüro Dolde und Partner damit, ein "Enteignungsgesetz" zu entwerfen. So entstand ein verfassungsrechtlich höchst umstrittenes Gesetz, das
"Landesmessegesetz".
(beschlossen am 10.12.1998, sh. Gesetzblatt Baden-Württemberg 1998, S. 666 ff. Das Landesmessegesetz ist im Wortlaut hier nachzulesen)
(aktualisierter link von zwitscherbirdie)
Dieses Gesetz schafft völlig neue rechtliche Maßstäbe und greift tief in bisher vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrechte ein.
Im Gesetz selbst wird der Bedarf für eine Messe festgelegt,
das öffentliche Interesse attestiert
und Enteignungen für einen Messebetrieb für zulässig erklärt.
Durch vorzeitige Besitzeinweisung und Sofortvollzug darf sogar bereits gebaut werden, wenn eine Enteignung noch nicht erfolgt ist.
* Klagen gegen die vorzeitige Besitzeinweisung haben keine aufschiebende Wirkung auf die Baumaßnahme.
Es wird befürchtet, dass dieses Gesetz eine "Türöffnerfunktion" für weitere Großprojekte und dies nicht nur in Baden-Württemberg haben wird. So ist es mit diesem Gesetz erstmalig möglich, Enteignungen auch für kommerzielle Interessen durchzuführen.
Die Landesregierung hat das Landesmessegesetz niemals auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen lassen. Mehr noch, sie scheint alles daran zu setzen, dass es zu keiner Prüfung kommt. Aktuell machte die Landesregierung den 5 klagewilligen Bauern das Angebot, statt der bei Enteignung vorgesehenen 20,00 Euro pro qm 53,00 Euro zu bezahlen, wenn sie verkaufen und ihre Klagen zurückziehen. Der Trick dabei: es müssen alle klagenden Bauern zustimmen und gleichzeitig alle ihre Rechtsmittel zurückziehen. Weigert sich auch nur ein Bauer und klagt weiter beim Bundesverfassungsgericht, so erhalten alle Beteiligten nur den Preis von 20,00 Euro/qm (außer den 5 klagenden Bauern sind auch noch ca. 70 Grundstücksbesitzer sowie die Stadt Leinfelden-Echterdingen betroffen). Diesem immensen Druck scheinen die Bauern nun nicht mehr standhalten zu können. Da jedoch nur Betroffene gegen das Landesmessegesetz klagen können, würde es folglich nicht mehr auf seine Verfassungsmäßigkeit hin geprüft werden können.
Wir rufen Sie auf,
helfen Sie mit, die Differenzsumme selbst zusammenzubringen, um den Druck von den Bauern zu nehmen und ihnen eine Weiterklage zu ermöglichen.
Es handelt sich um einen Millionenbetrag, aber es ist unsere einzige Chance, dieses Gesetz noch vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Mit der beiliegenden Erklärung (siehe pdf-Datei auf Website der Schutzgemeinschaft Filder e.V.) unterschreiben Sie Ihre Bereitschaft, einen Ihnen freigestellten Betrag in dem Fall zu zahlen, wenn die Bauern beim Verfassungsgericht unterliegen bzw. nicht für ihre Verluste entschädigt werden. Wird unserer Verfassungsklage stattgegeben, verfällt Ihre Zahlungserklärung.
Es eilt! Wir müssen den Bauern bereits bis zum 26.08. erste Erfolge in Form von Beteiligungen aufzeigen und sie von der Erfolgschance dieser Initiative überzeugen.
Helfen Sie uns, lassen Sie uns gemeinsam ein deutliches Zeichen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit setzen!
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schutzgemeinschaft Filder e.V.,
Herrn Steuerberater Eberhard Alber Ernst Lehmann-Str.1, 70771 Leinfelden-Echterdingen oder telefonisch über Felix Dania, 0711-1206-287 bzw. 0172-7 138 475 oder im Internet unter www.schutzgemeinschaft-filder.de
V.i.S.d.P. Gabi Visintin, Filderstadt in Zusammenarbeit mit Eve Gideon, Schorndorf
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Um Großprojekte durchzusetzen, macht sich die Landesregierung in Baden Württemberg ihr eigenes Gesetz. Dieses "Enteignungsgesetz" muss mit Ihrer Hilfe vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden.
Der bereits über zehn Jahre währende Widerstand gegen die Fildermesse hat viele Gründe: Bürger und Bauern fürchten um ihren Lebensraum bzw. um ihre bäuerliche Existenzgrundlage (die Messe wird fast 100 Hektar bester landwirtschaftlicher Böden verschlingen), Naturschützer wehren sich gegen die großflächige Zerstörung eine der letzten Freiflächen auf den Fildern. Am wirtschaftlichen Nutzen der geplanten Großmesse in einer immer enger werdenden Messelandschaft gibt es nicht nur auf den Fildern große Zweifel. Auch die Finanzierung des Projektes stößt auf starke Kritik: das mindestens 803 Millionen teure Bauvorhaben wird fast ausschließlich aus Steuergeldern finanziert, während sich die Industrie nur sehr zögerlich und auch nur zu einem Bruchteil (ca. 1%) an den Kosten beteiligen will. Und das in Zeiten kommunaler Finanznot, in der landauf landab Städte und Gemeinden bereits daran gehen, ihr "Tafelsilber" zu verkaufen.
Bauern, Bürger und die Stadt Leinfelden-Echterdingen sowie die Umweltverbände BUND und NABU wehren sich von Anfang an gegen das Großprojekt. Der Landesregierung gelang es nicht, auf legalem Wege an die benötigten Grundstücke zu gelangen. In dieser Situation beauftragte sie 1998 das Anwaltsbüro Dolde und Partner damit, ein "Enteignungsgesetz" zu entwerfen. So entstand ein verfassungsrechtlich höchst umstrittenes Gesetz, das
"Landesmessegesetz".
(beschlossen am 10.12.1998, sh. Gesetzblatt Baden-Württemberg 1998, S. 666 ff. Das Landesmessegesetz ist im Wortlaut hier nachzulesen)
(aktualisierter link von zwitscherbirdie)
Dieses Gesetz schafft völlig neue rechtliche Maßstäbe und greift tief in bisher vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrechte ein.
Im Gesetz selbst wird der Bedarf für eine Messe festgelegt,
das öffentliche Interesse attestiert
und Enteignungen für einen Messebetrieb für zulässig erklärt.
Durch vorzeitige Besitzeinweisung und Sofortvollzug darf sogar bereits gebaut werden, wenn eine Enteignung noch nicht erfolgt ist.
* Klagen gegen die vorzeitige Besitzeinweisung haben keine aufschiebende Wirkung auf die Baumaßnahme.
Es wird befürchtet, dass dieses Gesetz eine "Türöffnerfunktion" für weitere Großprojekte und dies nicht nur in Baden-Württemberg haben wird. So ist es mit diesem Gesetz erstmalig möglich, Enteignungen auch für kommerzielle Interessen durchzuführen.
Die Landesregierung hat das Landesmessegesetz niemals auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen lassen. Mehr noch, sie scheint alles daran zu setzen, dass es zu keiner Prüfung kommt. Aktuell machte die Landesregierung den 5 klagewilligen Bauern das Angebot, statt der bei Enteignung vorgesehenen 20,00 Euro pro qm 53,00 Euro zu bezahlen, wenn sie verkaufen und ihre Klagen zurückziehen. Der Trick dabei: es müssen alle klagenden Bauern zustimmen und gleichzeitig alle ihre Rechtsmittel zurückziehen. Weigert sich auch nur ein Bauer und klagt weiter beim Bundesverfassungsgericht, so erhalten alle Beteiligten nur den Preis von 20,00 Euro/qm (außer den 5 klagenden Bauern sind auch noch ca. 70 Grundstücksbesitzer sowie die Stadt Leinfelden-Echterdingen betroffen). Diesem immensen Druck scheinen die Bauern nun nicht mehr standhalten zu können. Da jedoch nur Betroffene gegen das Landesmessegesetz klagen können, würde es folglich nicht mehr auf seine Verfassungsmäßigkeit hin geprüft werden können.
Wir rufen Sie auf,
helfen Sie mit, die Differenzsumme selbst zusammenzubringen, um den Druck von den Bauern zu nehmen und ihnen eine Weiterklage zu ermöglichen.
Es handelt sich um einen Millionenbetrag, aber es ist unsere einzige Chance, dieses Gesetz noch vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Mit der beiliegenden Erklärung (siehe pdf-Datei auf Website der Schutzgemeinschaft Filder e.V.) unterschreiben Sie Ihre Bereitschaft, einen Ihnen freigestellten Betrag in dem Fall zu zahlen, wenn die Bauern beim Verfassungsgericht unterliegen bzw. nicht für ihre Verluste entschädigt werden. Wird unserer Verfassungsklage stattgegeben, verfällt Ihre Zahlungserklärung.
Es eilt! Wir müssen den Bauern bereits bis zum 26.08. erste Erfolge in Form von Beteiligungen aufzeigen und sie von der Erfolgschance dieser Initiative überzeugen.
Helfen Sie uns, lassen Sie uns gemeinsam ein deutliches Zeichen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit setzen!
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schutzgemeinschaft Filder e.V.,
Herrn Steuerberater Eberhard Alber Ernst Lehmann-Str.1, 70771 Leinfelden-Echterdingen oder telefonisch über Felix Dania, 0711-1206-287 bzw. 0172-7 138 475 oder im Internet unter www.schutzgemeinschaft-filder.de
V.i.S.d.P. Gabi Visintin, Filderstadt in Zusammenarbeit mit Eve Gideon, Schorndorf
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zwitscherbirdie - 24. Apr, 20:51